Nach dem großen Erfolg von “Kingsman: The Secret Service” war es ja eigentlich nur eine Frage der Zeit, wann es eine Fortsetzung geben wird. Nun startet diese unter dem Titel „Kingsman: The Golden Circle“ und natürlich geht es auch diesmal um nichts Geringeres, als die Rettung der Welt.
Im ersten Teil wurde aus dem pubertären Nichtsnutz „Eggsy“ ein waschechter Kingsman, ein Gentleman-Agent, der für eine Geheimorganisation gegen das Böse kämpft. Nachdem sein Mentor Harry Hart im ersten Teil sein Leben gelassen hat, muss Eggsy nun in dessen Fußstapfen treten. Die Drogenbaroness Poppy lässt das Kingsman Hauptquartier in die Luft sprengen und erpresst den Präsidenten der USA mit einer Flut tödlicher Drogen, sollte er nicht auf ihre Forderungen eingehen. Allein können die übrig gebliebenen Kingsman ihr nicht das Handwerk legen, deshalb trifft es sich gut, das sie eine Partnerorganisation in Amerika ausfindig machen, mit der sie gemeinsam in den Kampf gegen Poppy ziehen können.
„Kingsman: The Golden Circle“ behält den schrägen Charme, den Humor und die krachende Action des Vorgängers bei und setzt sogar noch einen drauf. Dabei spielt Regisseur Matthew Vaughn mit allerlei Filmzitaten (insbesondere natürlich aus dem 007-Universum) und man merkt dem Film an, das hier Leute am Werke sind, die jede Menge Spaß dabei haben. Tote Haupthelden dürfen trotzdem noch mitspielen und selbst Bösewichter dürfen ihre guten Seiten haben. Das Ganze ist natürlich auch noch mit jeder Menge Stars besetzt, Colin Firth, Taron Egerton und Julianne Moore sind einfach großartig in diesem Film.
Unter den Comic-Verfilmungen steht Kingsman definitiv an der Spitze und die Frage, ob es einen dritten Teil geben wird, muss man eigentlich nicht stellen!
Mikis Wesensbitter
In Kooperation mit IMAX verlosen wir 3×2 Freikarten für „Kingsman: The Golden Circle“ im Berliner IMAX-Kino am Potsdamer Platz.
Um zu gewinnen schickt eine Mail an: verlosung@agm-magazin.de und schreibt uns den Titel eurer Lieblings-Comic-Verfilmung.
Einsendeschluss ist der 24.09.2017
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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